Rechtsprechung
OLG Hamburg, 23.04.2015 - 5 W 96/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- online-und-recht.de
Fehlende Anwalts-Vollmacht bei Unterlassungserklärung nicht ausreichend
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Anwalts-Vollmacht bei Unterlassungserklärung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung ohne Anwalts-Vollmacht genügt nicht
- rechtambild.de (Kurzinformation)
Unterlassungserklärung durch Anwalt nur mit Vollmacht gültig
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 17.04.2013 - 310 O 133/13
- LG Hamburg, 15.08.2013 - 310 O 133/13
- OLG Hamburg, 23.04.2015 - 5 W 96/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.2010 - I ZR 140/08
Vollmachtsnachweis
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2015 - 5 W 96/13
Die Entscheidung des Landgerichts steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH, wonach die Vorschrift des § 174 S. 1 BGB auf die Abmahnung nicht anwendbar ist, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrags verbunden ist (vgl. BGH NJW-RR 2011, 335 [Rz.14f] - Vollmachtsnachweis). - BGH, 01.04.1993 - I ZR 136/91
Bedingte Unterwerfung - Schutz der Gesundheit; HWG - Werbung mit fachlicher …
Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2015 - 5 W 96/13
Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, die eine bestehende Wiederholungsgefahr ausräumen soll, muss den für die Ausräumung der Wiederholungsgefahr maßgeblichen Schuldnerwillen zur künftigen Unterlassung des in Frage stehenden verletzenden Verhaltens unzweideutig und grundsätzlich auch ohne zeitliche oder bedingende Einschränkungen zum Ausdruck bringen (vgl. zum Wettbewerbsrecht BGH NJW-RR 1993, 1000, 1002 - Bedingte Unterwerfung).